Wenn ich das richtig verstehe sind die Rückstrahler dann aber nich so weit Richtung Fzg-Ende....
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
Nich das Dir der Graue blöd kommt und sagt das es so nich geht.......
Kleb Dir hinten eins hin und reiß es danach wieder ab. Mach ich immer so. Und das die Wegelagerer nix zu motzen haben (bisher jedenfalls deshalb noch nicht) hab ich unter dem Seitlichen einen (wo so ja auch nich ordnungsgemäß is)