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Was erlaubt der Eintrag "Beleuchtungseinrichtung nach US-Norm, In-etwa-Wirkung vorhanden"?

  • Die Überschrift ist schon die Frage: Was erlaubt der Eintrag "Beleuchtungseinrichtung nach US-Norm, In-etwa-Wirkung vorhanden"? Darf man damit auch mit den leuchtenden vorderen Blinkern herumfahren? Die haben in Amiland ja die Funktion unseres Standlichtes, das es daher in US-Scheinwerfern (meist? Immer?) nicht gibt.



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Also ich kenne es noch von früher. Muttern hat immer importierte Chrysler gefahren und die mussten allesamt auf STVO-konformen Stand gebracht werden, also gelbe Standleuchten deaktivieren, Euro-Rückleuchten mit gelben Blinkern etc.


    Glaube nicht, dass man so ohne weiteres den Segen dafür bekommt, auch wenn mittlererweile zahlreiche Autos und Mopeds (meins inklusive) so rumdonnern. Bin mir auch sicher, dass es bei einer importierten HD abgeknipst werden und der Hauptscheinwerfer ausgetauscht werden muss. :hmm:


    Hast du das wörtlich so in den Papieren drin stehen?

    How am i driving? Call 1-800-kiss-my-ass

  • Ist zwar keine HD, sondern eine Yamaha, aber ja, es steht tatsächlich genau so in den Papieren. Im guten alten Kraftfahrzeugbrief, denn es handelt sich um ein Moped, das 1996 als Grauimport nach Deutschland kam.



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Haste denn die originalen Blinker mit den Zweifadenfunzeln dran?
    Also ich würde die Eintragung ja jetzt mal sehr frei interpretieren und sagen, dass du fast Narrenfreiheit hast. Ganz sichere Ansage könnte dir wahrscheinlich nur der Herr Inscheniör beim Kasperleverein...äh...TÜV machen

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  • Ich habe das Moped zwar angesehen und gekauft, aber noch nicht abgeholt und deshalb habe ich auch noch nicht nachsehen können, ob da noch die Blinker mit dem Innenleben für Zweifadenlampen dran sind. Falls nicht, sollte es aber kein allzu großes Problem sein, die wieder zu montieren. Ich bin geneigt, einfach zu machen... Im Falle eines Falles kann man sich ja auf die Papiere berufen. Warum sollte man als Halter und Fahrer auch schlauer sein, also diejenigen, die sich damit auskennen?



    Gruß Michael

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  • Warum sollte man als Halter und Fahrer auch schlauer sein, also diejenigen, die sich damit auskennen?


    Sers, Michael. Weil "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt".
    Bin aber grad am grübeln, auf der einen Seite habe ich auch US Auto-Freaks im Bekanntenkreis, die umrüsten mussten, auf der anderen Seite sehe ich recht regelmäßig Ami-Karren, mit perma-orangem Leuchten.


    Ruf doch mal bei einer TÜV Stelle möglichst weit weg an, dann weißt wenigstens Bescheid.

  • Was erlaubt der Eintrag "Beleuchtungseinrichtung nach US-Norm, In-etwa-Wirkung vorhanden"?

    Ich hatte sone Eintragung auch mal bei einer Importierten Kiste, und das heiß lt. Prüfer,
    das die Lampen keine E-Kennzeichnung haben müssen, deswegen konnte ich die
    Amilampen dran lassen musste aber zb, den Dauerplus an den Blinkern abklemmen.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Ich hatte sone Eintragung auch mal bei einer Importierten Kiste, und das heiß lt. Prüfer,
    das die Lampen keine E-Kennzeichnung haben müssen, deswegen konnte ich die
    Amilampen dran lassen musste aber zb, den Dauerplus an den Blinkern abklemmen.

    Sehe ich genau so.
    Bei meiner grauimport Shadow damals mussten die Dauerblinker auch abgeklemmt werden.
    Alles andere war ok.
    Bei meiner Raider jetzt habe ich diese Eintragung:
    *LICHTTECHN:EINRICHT:GEM: §22A(3)2*
    d.h. so wie ich das verstehe: die Lichtquelle (Leuchtmittel) muss dem Geltungsbereich der StVZO entsprechen, ansonsten wie im Herstellerland geltende Bestimmungen des Landes aus dem sie importiert wurde. Sie müssen "in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sein"
    Also vorne weiß, hinten rot, Blinker ran, Nummernschildbeleuchtung, Bremslicht.
    Ob die Abstände von Blinker und zur Mitte, etc. einzuhalten sind steht bestimmt in dem §-deutsch irgendwo drin.
    Quelle: StVZO

    Das ist schmutzig, falsch und höchst verwerflich!!! .... Bin dabei!!!:thumbup:

  • Das ist eine kleine 250er Virago wie in meinem Avatar. Davon hatte ich in den letzten Jahren schon zwei Grauimporte (ein Direktimport aus Japan, bei der anderen kenne ich das Herkunftsland nicht), bei denen nur die In-etwa-Wirkung eingetragen war. Die hatten aber auch Standlichter im Scheinwerfer. Bei dieser steht aber nun tatsächlich nach US-Norm im Brief und die US-Norm erfordert ja das spezielle Standlicht. Ich werde mir mal den Scheinwerfer ansehen, ob da ein Standlicht vorhanden ist oder nicht. Möglich, daß der Ingenieur sich im Geiste auf diesen Gummiparagraphen mit dem Aufwand bezogen hat. Schließlich gibt es deswegen bei amerikanischen Pkws welche mit dem Eintrag von roten Blinkleuchten hinten, während identische Modelle, die woanders nach § 21 StVZO abgenommen wurden orange Blinkleuchten haben müssen.



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!