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Petition gegen Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

  • Grundsätzlich gilt Neuregelung nur für Kurzzeitkennzeichen.


    Übrigens:


    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:


    •bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
    •zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

  • Eben kam diese Meldung vom Ersteller der Petition.


    ZITAT:


    "Der Petitionsausschuss des Bundestages hat nur die 767
    Papier-Unterschriften der 85 Sammelbögen anerkannt. Somit hat der
    Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert. Bei Beschwerden
    wenden Sie sich bitte gerne an den Bundestag.


    Da dort lt. Aussage des Petitionsausschusses generell nur
    handschriftliche Unterschriften (auch digitalisiert hochgeladen und in
    Kopie) gewertet werden, ist m.E. auch zu hinterfragen, welchen Sinn dann
    Online-Unterschriften generell noch ergeben sollen.


    Vielleicht sollte OpenPetition dazu Stellung nehmen. Eine Anfrage meinerseits dazu blieb unbeantwortet."


    ZITAT ENDE


    Da kann man sich doch nur noch an den Kopf greifen. So es unsere Grenzdebilen wieder einmal geschafft, den Weg, sich Gehör zu verschaffen, zu erschweren. So schafft man sich nämlich auch lästige Themen vom Hals. Wenn das schon mit den Flüchtlingen nicht so einfach geht.


    Entschuldigt meine Polemik.

  • So ein rotz! Die drehen sich schon alles so hin, dass es ihnen passt. Unsere Regierung pickt sich nur die Rosinen raus!
    Siehe auch: "mit mir wirds keine Pkw-Maut geben..."
    "Nur wenn der IWF mitzieht, bezahlen wir auch..."
    Insolvenzverschleppung in Griechenland....

  • Somit hat der
    Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert.


    Wurde so was überhaupt schon mal anerkannt, kann ich mir
    ehrlich gesagt nicht vorstellen, da kann doch ein IT-Mensch mal eben ne Million
    “Unterschriften“ erzeugen

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Keine Ahnung, ob das ein IT-Mensch hinkriegt. Sicher man kann vieles. Aber ob das dieses Portal so betreibt, mag ich nicht zu sagen.


    Allerdings habe ich aber auch keine Hinweise darauf gefunden, dass diese Online-Mitzeichnung nicht anerkannt sind. Benötigt wird der vollständige Name und eine gültige E-Mailadresse.


    Hier ein Link des Deutschen Bundestages


    http://www.bundestag.de/dokume…15/kw30_petitionen/383236


    oder die Richtlinie öffentliche Petitionen


    https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.richtlinie.html


    Auch finde ich nichts, dass diese Art des Zeichnens unzulässig wäre. Unter Punkt 3 steht was nicht geht.