Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Teilerfolg - Bußgeld wegen erloschener Betriebserlaubnis

  • Chrischan, das lag bestimmt nur an Deinem höflichen und netten Auftreten.
    Du bist ja auch noch der Schwiegermamas-Lieblings-Typ und das noch verbunden mit freundlichen Auftreten.


    Das toppt allet! :D

  • Glaub eher die ham keinen Bock sich das "Fahrzeugbuch" durchzulesen ;) , is bei mir auch so , wenn ich den Schein raushol und die sehen , da is noch ne Seite drangetackert und die ist auch noch vollgeschrieben heißts "Gute Weiterfahrt" :D

  • es heißt nicht umsonst.. wie man in den Wald rein ruft hallt es zurück...


    wenn du angehalten wirst .. und sofort anfängst zu motzen oder sonst was... dann braucht man sich nicht wundern... :whistling:basie2

  • Kommt drauf an , ich hatte mal einen , der stand vor mir und hielt sich die Mütze mit beiden Händen vor die Brust und meinte: "G-guten T-Tag m-mein N-N-Name ist X-X-Xy a-allgem-meine V-V", ich hatte nen scheiß Tag und hab den armen Kerl voll zusammengefalltet und er dann seine Mütze.
    Der hat nur gesagt ich könnt weiterfahren (zitier den jetz lieber nich nochmal ;) ).
    Ich hab mich dann aber für meine Reaktion entschuldigt , hat mir irgendwie leid getan der Typ , kann auch nich sagen ob der vorher schon Angst hatte oder einfach so gestottert hat , kalt war's nich. ;)

  • ........ich hatte nen scheiß Tag und hab den armen Kerl voll zusammengefalltet und er dann seine Mütze.
    Der hat nur gesagt ich könnt weiterfahren (zitier den jetz lieber nich nochmal ;) ).
    Ich hab mich dann aber für meine Reaktion entschuldigt , hat mir irgendwie leid getan der Typ , kann auch nich sagen ob der vorher schon Angst hatte oder einfach so gestottert hat , kalt war's nich. ;)


    Der zweite Brüller des Tages :whistling:

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • es heißt nicht umsonst.. wie man in den Wald rein ruft hallt es zurück...


    wenn du angehalten wirst .. und sofort anfängst zu motzen oder sonst was... dann braucht man sich nicht wundern... :whistling:basie2



    Genau so Tom, und nicht anders siehts aus. Behandle deine Mitmenschen, wie du auch behandelt werden willst. Egal ob Uniform oder nicht. Meist geht dann alles gut!

  • ja Thor... so kanns natürlich auch gehen... :rofl: :rofl:


    aber denke mal das wird den wenigstens passieren...


    so und nun haben sich wieder alle lieb.. ziehn den Kaffee und Kuchen ran.. häckeln ein wenig...


    und wenn sie nicht gestorben sind.. dann leben sie noch heute.. :rofl: :rofl:

  • Naja, war mir halt damals so rausgerutscht (Tag war richtig scheiße) aber kaum wars raus hat ich warscheinlich genauso viel Schiss wie der arme Polizist der das dann abbekommen hat .
    Aber glücklicherweise war der Mensch und hats verstanden als ich mich entschuldigt hab :)

  • Bei mir hätte der Polizist wahrscheinlich auch noch mehr finden können.. letztendlich hat er sich halt nur auf die drei Vergehen gestürzt:
    1) Auspuff nicht eingetragen
    2) Lenker nicht eingetragen und
    3) hintere Blinker fehlten, obwohl das Motorrad von 1992 ist.


    Bei den Blinkern war er sich selbst nicht sicher und musste erstmal einen befreundeten Schrauber anrufen :facepalm:


    Jetzt habe ich alle Mängel in der vorgegebenen Frist beseitigt und wollte gestern brav beim TÜV alles eintragen und abnehmen lassen, wie es mir von der guten Frau von der Zulassungsbehörde auferlegt wurde.
    Der TÜV sagte mir aber, dass er keine formlose Bescheinigung der Mängelbeseitigung ausstellen dürfe. Es müsse eine Mängelkarte vorliegen. Die habe ich weder vom Polizisten bei der Verkehrskontrolle erhalten, im Gegenteil, er sagte auf mein Nachfragen hin, dass ich das Motorrad nicht nochmal vorführen müsse. Auch von der guten Frau mit ihrem Schreiben habe ich keine Mängelkarte erhalten.


    Eintragen konnte der TÜV Prüfer ebenfalls nichts, da die Blinker mit E-Nummern versehen sind und keiner Eintragung bedürfen. Der Auspuff befindet sich wieder im Originalzustand, somit kann das ebenfalls nicht eingetragen werden.
    Und jetzt kommt der Hammer, den Lenker konnte er nicht abnehmen, da dieser bereits abgenommen wurde.
    Bei der Verkehrskontrolle habe ich dem Polizisten ALLE Unterlagen, die ich dabei hatte in die Hand gedrückt und er hat sie gesichtet. Scheinbar hat er sich die Unterlagen nicht gründlich genug angesehen oder hatte keinen Bock die Papiere durchzuarbeiten.


    Somit habe ich gegen den aktuellen Bußgeldbescheid erneut Einspruch eingelegt. Auch gegen das Schreiben mit der Aufforderung zur Vorführung habe ich Einspruch eingelegt, da nicht einmal eine Mängelkarte zur Verfügung stand.


    Schon lustig... wenn die Zulassungsstelle mir nicht (wahrscheinlich aus Trotz wegen meines ersten Einspruchs zum Bußgeldbescheid) die Aufforderung zur Mängelbeseitigung hätte zukommen lassen, dann wäre auch nicht aufgefallen, dass der Lenker bereits abgenommen wurde und ich hätte brav mein Bußgeld gezahlt :thumbsup:


    Ich bin gespannt, was als nächstes kommt...

  • LOL Die Hupen sind zu Blöde ihre Arbeit zu machen und verschwenden dabei unsere Steuern :facepalm:


    Richtig so mit dem Wiederspruch. :thumbup: Ick bin auch schon ein Jahr ohne TÜV rumgefahren passiert halt mal. Alle die hier rumzicken von wegen selbst schuld oder zu Blöde...


    Da kann ick nur mit dem Kopf schütteln. Die machen erstmal nen riesen check bevor sie los fahren. Alle tüv Eintagungen und Gutachten bei check. Helm mit EC norm Check.
    Protektoren Kombi Check. Warnweste Check. Fransen am lenker entknotet Check.....:lol: immer locker bleiben :vain:

    Indian Larry 1949-2004 R.I.P. Bon Scott 1946-1980 R.I.P. Peter Steele 1962-2010 Chester Bennington 1976-2017 R.I.P. ...we Salute You

  • Kollege, auch wenn dein Bock Bj 92 ist, brauchste hinten Blinker!!!!!!
    Ausnahme ist, wenn du an den lenkerenden ochsenaugen hast und dein Bock vor 1.1.87 zugelassen wurde. Also hast du mal gar keinen Stich.

  • Hat er doch auch so gemeint. Die 92 war doch nur zur Verdeutlichung, dass das so nicht hätte sein dürfen. ;) Zumindest hab ich es so verstanden.
    Hat er ja geändert.


    Aber Tron ist echt voll outlaw. :rolleyes:

  • Hat er doch auch so gemeint. Die 92 war doch nur zur Verdeutlichung, dass das so nicht hätte sein dürfen. Zumindest hab ich es so verstanden.
    Hat er ja geändert.

    Jap, war nur zur Verdeutlichung, dass es nicht hätte sein dürfen. War mir ja klar, dass das nicht zulässig ist. Habe die Maschine so vom Vorbesitzer übernommen und es auf mich zukommen lassen. Habe ja die Blinker nun angebracht ;)


    Aber zum Vorschriftenwahnsinn in Deutschland kann ich noch eine Geschichte seit gestern beitragen:


    Als mein Motorrad gestern beim TÜV vorgeführt werden sollte wegen den besagten Mängeln, wollte der Prüfer tatsächlich, dass meine Lenkerendenblinker nach hinten hin abgedeckt werden, da diese nicht zulässig seien als hintere Blinker :tüv: Ich verstehe ja, dass die als alleinige Blinker für hinten nicht zulässig sind, aber warum zum Teufel sollten die als, ich nenne es mal, zusätzliche Anzeiger neben den hinten verbauten Blinkern nicht zulässig sein?! Mein Werkstattler des Vertrauens hat flux Panzerband geholt und die nach hinten abgeklebt, dann war der Prüfer mehr oder weniger zufrieden :facepalm:

  • Moin,


    Lenkerenden - Blinker
    Hab Das gefunden im letzten Gesetzblatt


    Mindestabstand 560
    mm. Wichtig: Anbaulage am Griffende, siehe Gutachten zum jeweiligen Blinker.
    Lenkerendenblinker können an Lenkern mit starker Kröpfung nach hinten
    nicht eingetragen werden, da sie von hinten (besonders mit Beifahrer)
    nicht mehr sichtbar wären.


    Bei Erstzulassung des Fahrzeugs ab Baujahr 1985 fordert der TÜV häufig
    ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar. Am besten vorab mit dem Prüfer
    klären.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Das benutzen der O- Augen als zusätzliche Blinker für hinten ist zulässig jedoch muß da auf dem hinteren Glas auch ne E-Nummer sein, aber dann die für hinten. Oder 11 und 12 für vorne und hinten.


    Tron : ich muß da garnix checken , ist alles in den Schein eingetragen auch das ,was nicht muß wegen Abe und so , hab doch keinen Bock nen Aktenordner mitzuschleppen und so kann ich auch nix vergessen.
    Und was die O-Augen nur vorne angeht bei Bj. 90 und 94 , hat zwar kein Bestandsschutz is aber nach 20 Jahren wohl Gewohnheitsrecht ;)

  • Tron : ich muß da garnix checken , ist alles in den Schein eingetragen auch das ,was nicht muß wegen Abe und so , hab doch keinen Bock nen Aktenordner mitzuschleppen und so kann ich auch nix vergessen


    Hab dich auch nicht Persönlich gemeint :) Ich meinte allgemein diese schnell an den Pranger mit dem Pösen Stimmung :pleasantry: hier im Fred.


    Zu den Lenkerendenblinker. Ich hatte damals an meiner XVS650 nen Dragbar von lsl Glaube ich. Der war ein Meter breit und ich hatte Hella Ochsenaugen drann.
    Die Alten mit der Schlangenlienie. Die hatten sie mir Damals als FRATZ (Fahrtrichtungsanzeiger) :muaha als alleinige Blinker eingetragen. Trotz BJ. nach 1985
    der Tüver meinte der Lenker muss mind 1m Breit sein dann ginge das auch ohne Blinker hinten. Und so bin ich dann auch 50000km gefahren.


    Und so Kocht jede tüv Bude ihre eigene Suppe. Und haste dann alles eingetragen ist bei der nächsten Bullen Kontrolle wieder alles fürn Arsch weil die es ja besser wissen :lol: und das Kotzt mich so an weil ich oder besser wir dann wieder die Dummen sind und am Ende zahlen sollen. Und das hat nichts mit Outlaw zu tun wie hier einer meinte.

    Indian Larry 1949-2004 R.I.P. Bon Scott 1946-1980 R.I.P. Peter Steele 1962-2010 Chester Bennington 1976-2017 R.I.P. ...we Salute You

  • Da haste wahr Tron , das is aber auch einer der Gründe warum ich nich mit nem Krawallauspuff rumfahr ;) dann is die Rennleitung gleich viel geschmeidiger.
    Hab aber eigentlich immer Glück gehabt mit denen , waren meist nette Menschen :thumbup:

  • Nachdem ich nun der netten Dame von der Zulassungsstelle gesagt habe, mein TÜV Prüfer darf mir keine formlose Bestätigung der Mägelbeseitigung ausstellen und sie gebeten habe mir eine Mängelkarte zu überreichen kam heute die Antwort per Mail..


    Sie sei nicht in der Lage, mir eine Mängelkarte auszustellen, das müsste über den Polizisten erfolgen, der mich angehalten hat. :really:


    Mal im Ernst?! Der Polizist wollte doch gar keine anschließende Vorführung haben. Deswegen hat er (wahrscheinlich) auch keine Mängelkarte ausgefüllt. Wenn die Frau von der Zulassungsstelle also eine Vorführung der Mängelbeseitigung wünscht, dann muss sie mir doch auch eine Möglichkeit der Bearbeitung bzw. des Nachweises erbringen, oder sehe ich das hier falsch?!
    Wie soll ich ihr denn nun darlegen, dass die Mängel beseitigt sind, wenn der TÜV Prüfer sagt, dass eine Mängelkarte vorhanden sein muss, sonst kann er keine Bestätigung ausstellen. Eine Mängelkarte bekomme ich aber nicht von der Zulassungsstelle. Muss ich jetzt zum Polizisten gehen, der mich angehalten hat und um eine Mängelkarte betteln?! Das kann es doch nicht sein! So langsam habe ich Zweifel daran, dass die Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch die Zulassungsstelle über eine berechtigte Grundlage verfügt! :dash: