Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Beitrag ADAC Heft 12/2016

  • Hallo zusammen,


    hat von euch jemand den Artikel in der ADAC Motorwelt 12/2016 auf der Seite 12 "Altes muss raus" gelesen. Wie ist der Artikel zu verstehen ? Habe ein Motorrad Baujahr 1985, welches seit 2010 abgemeldet ist und dieses Jahr ( 2016 ) neu instandgesetzt wurde und neuen TÜV bekommen hat. Muss die Maschine dieses Jahr noch angemeldet werden um sie 2017 fahren zu dürfen.
    Wie wird das bei einem Verkauf von solchen Maschinen gehandhabt, da sie dann ja vom alten Besitzer abgemeldet werden und der neue Besitzer sie ja neu anmelden muss.


    Mit freundlichen Grüßen


    Rany

  • Verwirrend ist wahrscheinlich, das da steht das ältere angemeldete Motorräder Bestandsschutz haben. Da müßte eigentlich stehen, das Motorräder die schon einmal angemeldet waren Bestandsschutz haben.

  • Steht alles zweifelsfrei drin, das schon mal zugelassene Karren Bestandschutz haben, Euro 3 Karren bis 31.12.2016 dann erstmals zugelassen sein müssen, ab 1.1.17 nur noch Euro 4 und mit ABS.
    Was nicht dabei steht. .. Das Kleinserienhersteller noch bis ende 2017 Aufschub zur Umsetzung haben.