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Brauche Experten bezüglich Müll-/Bauschuttentsorgung

  • Die Situation ist folgende:
    Als mein Haus gebaut und die Betonumrandung meiner Terrasse gemacht wurde vor 16,5 Jahren,
    war das Nachbargrundstück unbebaute Wiese. Es liegt ca. 1 m tiefer als meine Terrasse und unser
    Bauträger hat anscheinend die Verschalung nicht tief genug gesetzt, so dass Betonreste aufs Nachbargrundstück
    gelaufen sind.
    Nun ist dieses bebaut worden und der Hauseigentümer verlangt von mir die Entfernung des Betons.
    Eigentlich bin ich noch nicht mal Eigentümerin, sondern habe nur ein Sondernutzungsrecht auf die Terrasse,
    da wir (6 Häuser) eine Eigentümergemeinschaft sind! Müsste dann nicht eigentlich der Verursacher,
    also der Bauträger von damals bezahlen für die Entfernung des Betons? Ich hab das Zeug schließlich nicht
    aufs Nachbargrundstück geschafft...


    Irgendjemand hier der Ahnung von sowas hat und mir eine fundierte Auskunft geben kann?



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  • Hi Martina,


    wenn Du die Terrasse mit SNR nutzt, dann deutet dass darauf hin dass die Terrasse Gemeinschaftseigentum ist. Somit wäre die Eigentümergemeinschaft in der Pflicht.
    Allerdings gibt es u.U. (z.B. auch hier bei mir im Wohnpark) die Regelung dass Hege und Pflege von SNR dem Nutzer obliegt. Genau müsste das eigentlich in der Teilungserklärung stehen.


    Ob Du den Bauträger noch in die Pflicht nehemn kannst weiß ich leider nicht, bezweifele dass jedoch.


    Gruß Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Sehe ich genau so ...ist doch kein blauer Brückenbeton...halbe Stunde Arbeit...und ihr macht euch deswegen heiß.


    Die "Mauer" ist wohl nur oberhalb aufgesetzt und nicht wirklich tragend. Sage mal so...glatt abgetragen...wird die Mauer langsam weg rutschen...komplett neu würde ich sagen...netter Weise vom Nachbargrundstück aus.
    Jeder Landkreis hat nen Bauhof, wo ihr den reinen Bauschutt gegen ein geringes Endgeld los werdet...Firmen bieten auch den Abtransport an....Containerdienste.


    Als nächstes sehe ich den Abfluss des Wassers auf sein Grundstück...da kann und wird er auch was begründet unternommen sehen wollen.

  • Na das kann ja eine gute Nachbarschaft werden. Echt, ne halbe Stunde die Hilti angeschmissen, den Maurern die da eh einen Bauschuttcontainer rumstehen haben ne Kiste Bier hingestellt und gut.Wenn es ganz einfach laufen soll, leiht man sich die Hilti von den besagten Maurern gegen einen "Obulus" und wenn es Supereinfach laufen soll, bleibt der Stift Abends ne Stunde länger und verdient sich bischen was für die Disse am Wochenende.......

  • Zitat

    Die "Mauer" ist wohl nur oberhalb aufgesetzt und nicht wirklich tragend.

    Welche Mauer?.Ich sehe da nur ein gegossenes Fundament wo Beton aus einer schlechten Verschalung gelaufen ist.

  • Sehe ich genau so ...ist doch kein blauer Brückenbeton...halbe Stunde Arbeit...und ihr macht euch deswegen heiß.


    Die "Mauer" ist wohl nur oberhalb aufgesetzt und nicht wirklich tragend. Sage mal so...glatt abgetragen...wird die Mauer langsam weg rutschen...komplett neu würde ich sagen...netter Weise vom Nachbargrundstück aus.
    Jeder Landkreis hat nen Bauhof, wo ihr den reinen Bauschutt gegen ein geringes Endgeld los werdet...Firmen bieten auch den Abtransport an....Containerdienste.


    Als nächstes sehe ich den Abfluss des Wassers auf sein Grundstück...da kann und wird er auch was begründet unternommen sehen wollen.

    Genau da seh ich das Problem und ich hab keine Lust auf neu (steht ja auch noch ein Zaun auf dem Beton)
    und wegrutschen wird es ziemlich sicher! Werde jetzt versuchen mich anders mit ihm zu einigen, eventuell
    bei seiner Grünanlagengestaltung eine Natursteinwand davor setzen oder so... sieht ja auch hübscher aus als ne Betonwand!

  • Ich nehm an , dem geht´s ums Prinzip , wenn der mal fertig is wird man den rausgelaufenen Beton eh nich mehr sehen , wenn ich mir die Kellerschächte so anseh , wird das ja wieder aufgefüllt , außer der will da nen Weg pflastern .

  • Ich nehm an , dem geht´s ums Prinzip , wenn der mal fertig is wird man den rausgelaufenen Beton eh nich mehr sehen , wenn ich mir die Kellerschächte so anseh , wird das ja wieder aufgefüllt , außer der will da nen Weg pflastern .

    Nein, hab ich auch gedacht... aber so hoch wird das nicht aufgefüllt, es wäre auf jeden Fall zu sehen...

  • Das bischen Beton wo da rausgelaufen ist hält die Terasse bestimmt nicht. Ich würde das abhauen.
    Der tragende Beton ist doch dick genug. Frag doch mal die Maurer von nebenan was die meinen.

  • fängt ja gut an die Nachbarschaft :thumbdown:



    wäre für seien Handwerker max ne Std um abzustemmen.


    Dem ist bestimmt auch bald deine Kawa ein Dorn im Auge & die Katze ............... die miaut so laut >kann nicht schlafen<


    :ot:

  • Er zieht zum Glück nicht selbst ein, die 6 Wohnungen werden vermietet... ;)

  • Gott sei Dank....
    So ein blöder....der hat doch sowieso alle Gewerke auf der Baustelle.
    Wenn der gesagt hätte:"Stemm das mal eben mit weg"
    (Hätte sich ja eure Erlaubniss, von wegen Folgeschäden einholen können)
    Wäre auch gut gewesen...

  • Ich wersuche mal eine Definition zu erklären:


    Nachbarwand;
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    Die Nachbarwand steht auf der Grenze zwischen zwei benachbarten Grundstücken. Sie wird auch als „Halbscheidige Mauer“ oder als „Kommunmauer“ bezeichnet.
    Die Grenzwand dient dabei in der Regel beiden Gebäuden der angrenzenden Nachbarn.


    Grenzwand:
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/28914220qm.jpg]


    Die Grenzwand ist von der Nachbarwand zu unterscheiden. Grenzwand, oder Grenzwand sind jeweils von einem Nachbarn an der Grundstücksgrenze errichtet worden. Sie überschreiten die Grundstücksgrenze nicht und sind damit eigentumsrechtlich nur einem der beiden Nachbarn zuzuordnen.


    In Deinem Foto ist zu erkennen das es sich um eine Grenzwand handelt. Damit darf die Wand, oder Teile dieser Wand nicht auf das Grundstück des Nachbarn ragen.
    Damit hat der nette Nachbar zunächst das Recht die Betonteile entfernen zu wollen. Kosten liegen beim Erbauer der Grenzwand. Mängelanzeigen bei der Firma, die die Wand gebaut
    hat sind, bei VOB Vertrag nach 4 Jahren, bei BGB Vertrag nach 5 Jahren verjährt. Versteckte Mängel kannst Du nicht anmelden, (30 Jahre Gewährleistung) da der Mangel ja sichtbar ist.


    Soweit so schlecht. Aber:
    Das Grundstück des Nachbarn wurde tiefer ausgeschachtet als Dein Grundstück. Das Fundament der Grenzwand wird bei einer bündigen Abstechung freigelegt. Damit fehlt dem Fundament
    der notwendige statische Halt. Gewichte aus der Wand oder dem Aufbau müssen unter 45 ° abgefangen werden. Hier kommt wieder Dein Recht in den Vordergrung. Dein Nachbar darf
    an dieser Stelle sein Grundstück nicht so tief ausschachten, weil er damit die Standfestigkeit Deiner Grenzwand gefährdet. Sollte er so tief bleiben muss er im Pilgerschrittverfahren ( immer nur Teile)
    die Grenzwand unterfangen. Die Kosten hat der Nachbar zu tragen.


    Du kannst also dem Nachbarn vorschlagen den überstehenden Beton abzustemmen. ( Kosten 1.000,- Euro) Und von Ihm im Gegenzug verlangen Deine Grenzwand zu sichern. ( 10.000,-)


    Wenn Du dazu rechtsrelevante Urteile oder Bestimmungen benötigst ( Nachbarschaftsrecht und Baurecht) sage mir Bescheid.



    :allesgut:

  • Top , Peter . :thumbup:
    War auch das worauf ich hinaus wollte , hatte das aber zu grob im Kopf , hätte es erstmal nachsehen müßen , weiß allerdings nicht ob das Baurecht bei Martina diesbezüglich gleich ist wie hier in NRW. :hmm: