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KBA scheint Händler wegen §23 "Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen" zu belangen

  • Moin zusammen,


    bin durch Zufall heute hierüber gestolpert: https://www.dock66.de/shop/de/838-endtoepfe


    Hatte vor ner Weile über sowas ähnlich schon mal ne Diskussion und mich mal ein wenig schlau gemacht.


    Das KBA scheint wohl aktuell §23 der StVG etwas gezielter zu verfolgen.


    https://dejure.org/gesetze/StVG/23.html

    Das könnte sich für unsereins ziemlich spannend entwickeln. Siehe auch hier: https://www.onlinehaendler-new…ssener-fahrzeugteile.html


    Wenn das KBA da also konsequent so weiter macht könnte es bald in deutschen Shops tatsächlich nur noch Teile mit Zulassung zu kaufen geben.
    Mal sehen wie sich das so weiter entwickelt.


    Wir haben ja doch auch den einen oder anderen Händler hier. Wie ist denn eure Erfahrung damit? Mir z.B. war bis vor ner Weile gar nicht bewusst das es diesen Paragraphen gibt.


    Das die "Großen" wie CCE oder W&W trotzdem solche Teile anbieten weiß ich und soweit mir bekannt könnte sich aber wenn das vom KBA forciert wird auch ändern.


    In jedem Fall ne spannende Geschichte basie1

  • Ich finde das absolut lächerlich. Damit würde man die gesamte Motorsportbranche in Deutschland ruinieren.
    Diese beiden Absätze sind so super geschrieben, dass man gar nicht mehr weiß, woran man ist. Oder ich bin einfach zu blöd es zu verstehen.


    "Achtung: Verkaufsverbot für Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen auch bei entsprechendem Hinweis.


    Auch bei einem entsprechenden Hinweis „Fahrzeugteil nicht für den Straßenverkehr zugelassen“ o.ä. bleibt es bei einem Wettbewerbsverstoß, wenn das Fahrzeugteil nach wie vor zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO, d.h. zur Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum, feilgeboten wird.


    Ausnahmen von der Bauartgenehmigungspflicht


    Sofern keine in § 22a StVZO genannten Fahrzeugteile verkauft werden, benötigen diese auch keine Bauartgenehmigung. Auch benötigen Fahrzeugteile keine Bauartgenehmigung, wenn diese objektiv und ausschließlich für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt sind."


    Was soll dieser Murks? Wie erkenne ich oder mache ich kenntlich, dass ein Fahrzeugteil "objektiv" und "ausschließlich" nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Da steht doch schon dran „Fahrzeugteil nicht für den Straßenverkehr zugelassen“. Aber das reicht ja offensichtlich nicht.


    Würde ja dann auch bedeuten, dass für Altfahrzeuge, die noch nicht mit Bauartgenehmigung ausgeliefert wurden, keine Ersatzteile nachgefertigt werden und angeboten werden dürfen. Das finde ich für viele Händler existenzbedrohend.

  • Bin ich voll uns ganz bei dir. Nachvollziehbar ist das für mich auch nicht, weder in der sachlichen Lage generell noch weshalb das KBA jetzt plötzlich anfängt Händler deswegen zu belangen. In welchem Maße das ist kann ich natürlich nicht sagen, hab es eben nur jetzt von mindestens zwei Seiten mitbekommen.


    Grundsätzlich finde ich den Paragraph aber auch völlig überzogen. Wenn doch klar ist das ein Teil keine Zulassung für den Straßenverkehr hat da ist es doch in der Verantwortung des Käufers ob bzw. wie er es benutzt. Die Teile als solches sind ja nicht "verboten" wie bsp. bewusstseinserweiternde Mittelchen, warum also deren Verkauf faktisch verbieten

  • Ich stelle mir da folgende Frage. Was ist mit Teilen für Motorräder bevor es E-Prüfzeichen gab? Auspuffanlagen etc. gibt es da meist garnicht mehr original, dadurch müssen Fahrer von "Oldtimern" ja auf andere Produkte zurückgreifen (meist ohne Prüfzeichen). Solange die Lautstärkebestimmungen eingehalten werden, ist das ja auch alles vollkommen legal.


    In Deutschland muss echt alles kaputtreguliert werden.


    JustMy2Cent


    Grüsse Ulli

  • Haben die nix besseres zu tun? Terroristen fangen oder so?


    Wäre jetzt mal interessant, ob die als Teile für Oldtimer vor Bj xx weiter verkauft werden dürfen. Ansonsten sehe ich echt schwarz für die Zukunft.

    Inoffizieller Sachverständiger für bayerische strassengräben

  • Ebenfalls :dito: aber so ganz neu is das ja nu nich , nur wieder der typische Dummfug , zum Beweis , daß die da auch arbeiten für die Kohle die se sich genehmigen. X(

  • Riesenscheisse ist das, ich hab bestimmt für 6K € Dämpfer hier im Lager, die dürfen jetzt erst mal Schimmeln. Mich kotzt es so an, ich würde gerne einfach meine Sachen packen und fröhlich aus dem EU Ausland weiterverkaufen.


    Wer kontrolliert die ausländischen Händler? Meine Kollegen aus dem Ausland lachen sich tot über unsere Bürokratie und können nur noch mit dem Kopf schütteln.


    Ich habs jetzt schon oft gesagt, wann werden Besenstiele verboten? Könnte man doch nen Nunchaku draus basteln.

    Four wheels move the body, two wheels move the soul.

  • Ich habs jetzt schon oft gesagt, wann werden Besenstiele verboten? Könnte man doch nen Nunchaku draus basteln.

    Haben wir in der Lehre vielleicht sogar gemacht :lol: Mit Kugelgelagerten Kettenaufnahmen am Ende.


    Klagen die jetzt auch jeden Stahlhändler an? 22er Stahlrohr ist doch auch als Dragbar ohne Prüfzeichen zu gebrauchen. Einfach lächerlich.


    Dann wandern die Endtöpfe eben ins Darknet, dann kann man sich für Bitcoins auch gleich noch nen Kilo Hasch und ne 9mm dazu bestellen und Versandkosten sparen. :kuh

    Inoffizieller Sachverständiger für bayerische strassengräben

  • Riesenscheisse ist das, ich hab bestimmt für 6K € Dämpfer hier im Lager, die dürfen jetzt erst mal Schimmeln..


    Also...als Privatperson würde ich von einer Privatperson sowas auch als Gebrauchtteil oder Deko-Fummel kaufen ;) Manchmal bist Du doch auch eine Privatperson ?

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • 1. was machst wenn du ein einfaches showbike was nicht die für die straße gedacht ist baust?
    2. was machen Oldtimer besitzer (wurde eh schon erwähnt)
    3. macht man die heimische wirtschaft (zumindest diesen zweig) kaputt, weil dann eh alle im (eu-)Ausland bestellen.


    es liegt noch immer in der verantwortung jedes lenkers, sein fahrzeug soweit als zugelassene mühle über die straßen zu lenken. wer das nicht macht und erwischt wird muss eh zahlen und wenn wir uns ehrlich sind:


    wieviele umgebaute Mopeds haben WEGEN ihres illegalen/nicht eingetragenen umbaus einen Unfall gebaut? die zahl wird wohl ggn. 0 tendieren.


    das ist nichts anderes als sinnloser regulierungswahn. das hat nichts mit Verkehrssicherheit oä. zu tun... :puke:

  • :good: Zu 1. bis 3. die Nachbarn freuen sich . :facepalm:


    Wobei die ursprüngliche Idee dahinter ja nich verkehrt war , eigentlich sollte billigen Plagiaten von sicherheitsrelevanten Teilen ein Riegel vorgeschoben werden,
    aber deren Regelungswut kennt mal wieder keine Grenzen. :thumbdown:

  • ob das am motorradteile markt überhaupt jemals so relevant war?


    es gibt sowieso die hochpreisigen qualitätshersteller - die wird's immer geben und auch ketten ala Louis (billigschiene) wird's immer geben. die einzige die unter sowas leiden sind dann eben chopit, dock66 ua. onlineshops, Händler usw. die nicht groß genug sind sowas langfristig aus zu sitzen.


    RIP Mittelstand :dash:

  • Auch 4k€ in Aufträgen verloren weil alle erstmal schauen wollen was jetzt passiert.
    Im Grunde gehts ja erstmal um wirklich relevante Fahrzeugteile. (aktuell nur dämpfer) d.h. Teile bei denen das E oder ABE/Gutachten schon vorgeschrieben is.
    Die lassen sich auch prüfen. Wird halt alles teurer dann. Geht aber nur wenn Ware ohne E aus anderen Ländern beim Zoll schon aufgehalten wird.


    Oder wir Händler zahlen bald unsere Steuern in nem anderen Land. Soll auch andere schöne Ecken geben.
    Da gehts ja nich nur um 1-2€. Louis usw haben wohl auch son schreiben bekommen. Wenn amn da addiert gehts um nen Haufen Geld un Haufen Arbeitsplätze.


    Mich würde interessieren ob wir händler diese Ware kaufen dürfen un per Einzelabnahme eintragen lassen können um so nen Stempel zu bekommen?


    Ich denke aber das geht bei denen nach hinten los. Zumindest wenns mehr als Pötte betrifft. Da werden einige auf die Straßen gehen/fahren inkl mir.

  • So ein Rotz...
    Hab' auch mal schnell durchgezappt, Kickstarter haben die Pötte noch drin, Louis z.B. auch nicht mehr.
    Um Sicherheit oder was ähnlich sinniges geht's bei der Aktion bestimmt nicht da wird umverteilt von Händlern, Prüfstellen und bei Verstoß Gemeinden zur EG-BE Verteilstelle.
    basie2

  • Sollte doch jeder selbst entscheiden dürfen..ob der die Teile an ne Trailerqueen, Clubhausschlampe oder fürs Wohnzimmer sich kauft...da ist es dann Bockwurst, ob die Teile ein Prüfzeichen haben. Und auch bei richtig alten Oldtimer vor Bj.55 müssen nicht zwangsweise Prüfzeichen an Beleuchtungsteilen vorhanden sein...ebenso nicht am Auspuff, Spiegel...usw.
    Ich denke mal das es auf EU Ebene bezogen nicht rechtens ist, was hierzulande versucht wird durchzusetzen.

  • ..als Privatperson würde ich von einer Privatperson die Teile kaufen, dass ist sicher möglich, ändert aber nix daran das die Händler unter den Vorschriften leiden.
    Ist doch wieder eine Verordnung die uns bevormundet, und die Exekutive muss da mitmachen. Ich glaube das es der Rennleitung in den meisten Fällen egal
    ist, solange man nicht aufdreht wenn die gerade an der Ecke steht. :dash: