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Brauche dringend Hilfe -Arbeitsrecht

  • Ich müsste nach 10 Jahren kurzfrist (zum 15.04.) mein Unternehmen verlassen, um einen besseren Job annehmen zu können. Doch jetzt schaue ich mir meinen Arbeitsvertrag an, und da steht folgende Klausel:


    "Die Kündigungsfristen bestimmen sich nach dem Gesetz oder besonderer Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Bei verlängerten Kündigungsfristen gelten diese ebenfalls beiderseitig."


    Dadurch dass ich nun schon 10 Jahre dort arbeite, habe ich ja einen Kündigungsschutz von 4 Monaten, aber der Chef denn auch?? Ist das überhaupt erlaubt??


    Bitte um Hilfe !



    Carsten

  • Hmm,


    wenn ich das richtig verstehe, muss der Chef beim Aufhebungsvertrag zustimmen, und da glaube ich nicht dran.


    Aber ist denn der verlängerte Kündigungsschutz für den Arbeitgeber überhaupt rechtmäßig?

  • Servus Carsten
    mit dem Beginn eines neuen Arbeitsvertrages beginnen auch alle Fristen neu!!!
    Deine Betriebszugehörigkeit beginnt somit bei Null. Die Kündigunsfrist ist somit bei die wie bei deinem Arbeitgeber bei 14 Tagen zum nächsten Ersten. Wobei bei einem neuen Arbeitsvertrag ja auch bestimmt eine Probezeit drin steht.
    D.h., die Kündiging ist in der Probezeit von jeder Seite aus sofort möglich und auch zulässig und das Ganze noch ohne Angaben irgend welcher Gründe!
    Wobei ich aber deine Frage nicht ganz versteh, es ist doch klar, daß mir einem neuen Arbeitsvertag alles auf Null steht!
    Es sollte somit gut überlegt sein, 10 Jahre Betriebszugehörigkeit einfach auf zu geben für einen "bessern" Job.

  • Holly: es geht darum, möglichst schnell aus dem alten Vertrag raus zu kommen. Laut Arbeitsvertrag habe ich, wenn ich kündige, eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Das ist jetzt aber zu lang, und für mich fraglich, ob das überhaupt erlaubt ist. Wie soll man sich nach nem neuen Job umschauen, wenn man noch ewig an die Firma gebunden ist.

  • Verstehe ich jetzt irgendwie nicht so ganz.
    Laut Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber dich noch 4 Monate durchfüttern wenn er dich loswerden will. Richtig?
    Und wenn du deinen Arbeitgeber loswerden willst, musst du noch 4 Monate bei ihm bleiben, damit er ausreichend Gelegenheit findet deinen Platz neu zu besetzen, und damit du eventuelle Nachfolger einarbeiten kannst. Richtig?


    Wenn das nicht erlaubt sein soll müsst ihr euch nicht wundern wenn bei euch in Deutschland alles den Bach runtergeht weil alle nur auf ihre Rechte pochen aber den Schwanz einziehen wenn es an die Pflichten geht.
    Du hast einen Vertrag unterschrieben und den zu erfüllen. Wo ist da das Problem?
    Gruss
    Holgi

  • Ja, es ist rechtens, Sinn und Zweck ist es das auch dein Arbeitgeber ja einen Ersatz für dich haben/finden muß. Und je länger jemand in einem Betrieb ist , umso qualifizierter ist er eben. Das hat dann zur folge das es eben länger dauert jemanden mit der Erfahrung zu suchen bzw zu finden!

  • § 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]


    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen


    1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats


    2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats,


    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

    verheiz deine Reifen...
    aber nicht deine Seele