Heute war ein Bekannter mit seiner XV 1600 Baujahr 99 beim TÜV um die vorverlegten Fußrasten und den Lenker eintragen zu lassen...
Da faselt der was von Zulassung nach nationalem Recht nicht nach EG-Recht... Und die Gutachten würden nur für die E-zugelassenen XV-Modelle gelten!
Also nix mit eintragen!
Jemand ne Idee warum die 99 er Modelle noch ne nationale Zulassung haben obwohl auf dem Rahmen auch selber ne E-Nummer draufpappt und mir war so, dass die Fahrzeuge normalerweise ab 1998 fast alle ne E-Zulassung erhalten haben... Hat Yamaha da gespart?
Und kriegt der die Sachen evtl doch noch über den günstigeren Weg als über ne Einzelabnahme, denn eigentlich sind doch die XV1600 alle baugleich...