Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Ochsenaugen am Lenker

  • leute ich habe da mal eine frage, was muss ich beachten wenn ich ochsenaugen am lenker machen möchte.


    1. darf ich die hinteren blinker dran lassen und weiter betreiben ?


    2. darf ich den jetzigen lenker anboren wegen der kabelverlegung ?


    ich frage euch, weil gestern mittag jemand auf der arbeit zu mir sagte ich dürfte nur lenker benutzen mit einer bestimmten breite und löcher müsten schon vom hersteller drin sein wegen den kabeln.
    er sagte auch ich dürfte die hinteren blinker nicht mehr verwenden und es muss vom tüv eingetragen ( abgenommen werden.


    meine blinker sind von louis haben ein E zeichen und den lenker habe ich dort auch gekauft. eure meinung und antworten sind mir sehr wichtig, denn dan kann ich die blinker noch umtauschen und mir miniblinker dafür kaufen um sie voren dran zu kloppen. :rolleyes:


    ich sach schonmal danke.

  • 1. kommt aufs Baujahr an, bei nem neueren Hobel brauchst du definitiv auch hinten Blinker, dranlassen darfst sie in jedem fall.


    2. normalerweise spricht nichts dagegen, sprich aber vorsichtshalber mit deinem Prüfer.


    Denk daran, wechselst auf LED, brauchst du noch ein lastunabhängiges blinkerrelais.

  • Laut Gesetz dürfen wenn hintere Blinker drann sind die Ochsenaugen nach hinten nicht leuchten


    interessiert aber niemand weder :tüv: noch Bullerei

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Ochsenblinker .... als NUR Fahrtrichtungsanzeige, sind nur noch für Krafträder erlaubt vor Erstzulassung 01. April 1988 StVo(1987, die Geister streiten sich).
    Ab diesen Datum muss, auch hinten immer ein Fahrrichtungsanzeige sein.


    Das Loch für den Blinker, ist so wie Joe schrieb .... und wenn es nur ein winziges Loch von 3mm ist (reicht völlig für das kleine Kabel) und es nicht auffällt sagt niemand was.
    Du kannst die Louis Ochsen anbauen ... denn die haben auf dem VORDEREN Glass eine "e" Nummer (11 oder 12, vergesse immer welche die Gültige für nach Vorne ist) diese gilt aber nur für Vorne.
    Das mit dem nach hinten leuchten, ist so wie Sonntagsfahrer schrieb .... hat noch nie jemand nachgehackt, weil Du ja die Mindeszahl von Blinker erfüllst ;)

  • Die louis-Ochsenaugen haben keine e11/e12 Kennzeichnung .
    Zumindest hatten sie das im letzten Jahr nicht.
    Alternativen sind die von Hella oder von HG( habe ich selber gerade verbaut ).


    Ich bin mit auch ziemlich sicher , dass Blinker hinten nur bis Bj. 83 entfallen dürfen .

  • die hella, die von hein gericke und die mini-bulls-eyes,
    welche ich auch dran hab, haben beidseitige zulassungen,
    da kann man die hinteren weg lassen, sofern, wie schon geschrieben,
    zulassung vor 1.1.87

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • danke für eure antworten. ich habe mich jetzt entschlossen die blinker zurück zu senden und klope mir lieber mini blinker an das moppet. ich glaube das ist stress freier ;-)


    wünsche allen noch frohe pfingsten.
    gruss frank

  • Ich fahre schon jahrelang moderne Chopper mit Lenkerblinker.
    Es müssen die Hinteren dran sein und mitblinken. Vorne -sofern ein e Zeichen- dürfen auch nach hinten strahlen, wenn auf dem vorderen Glas e12 und auf dem hinteren Glas e11 zu sehen ist.
    Das ist die Genehmigung für die vordere Abstrahlung und die hintere Abstrahlung. Bei meinen Mopeds wurde weder beim TÜf oder der Rennleitung etwas beanstandet.

    Gruß
    Thorsten


    TRIUMPH~Die Kraft der 2 Kerzen.

  • Ich fahre schon jahrelang moderne Chopper mit Lenkerblinker.
    Es müssen die Hinteren dran sein und mitblinken. Vorne -sofern ein e Zeichen- dürfen auch nach hinten strahlen, wenn auf dem vorderen Glas e12 und auf dem hinteren Glas e11 zu sehen ist.
    Das ist die Genehmigung für die vordere Abstrahlung und die hintere Abstrahlung. Bei meinen Mopeds wurde weder beim TÜf oder der Rennleitung etwas beanstandet.

    So kenne ich es auch