Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Fahrzeug Import aus den USA

  • Auf Nachfrage zum immer wiederkehrenden Thema des Fahrzeug-Imports aus den USA hier mal eine Zusammenfassung des ADAC in dem wirklich alle wichtigen und zu beachtenden Punkte ausführlich dargestellt sind:


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    Kauf
    Wenn Sie in den USA ein gebrauchtes Auto kaufen möchten, können Sie dies sowohl von einer Privatperson wie auch bei einem Händler tun. Beim Händler ist es üblich und ratsam, um einen Rabatt oder um einige Extras zu feilschen, beim privaten Verkäufer dürfte die Bereitschaft zu handeln von der Begehrtheit des Objekts abhängen.


    Einen Neuwagen kauft man am besten bei einem "DMV Licensed Dealer". Auch hier ist der Endpreis Verhandlungssache. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (rebates) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.


    Auch in den USA gibt es zahlreiche Auto- und Motorrad-Zeitschriften in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Marktbeherrschend ist aber inzwischen das Angebot im Internet.


    Sales tax
    Die Kaufsteuer (sales tax) ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muss, wenn das Fahrzeug sofort - direkt ab Händler - exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muss die sales tax erst zahlen und kann versuchen sie nach der Verschiffung beim Händler zurückfordern. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es nicht


    Zahlungsmittel
    Mit Bargeld ist die Chance, einen guten Rabatt zu bekommen natürlich besonders groß, sicherer sind aber Reiseschecks und Kreditkarte. Sicher ist auch eine Geldanweisung einer Bank in Deutschland an eine amerikanische Bank. Die Gebühren hierfür sind allerdings ziemlich hoch.


    Garantie
    Nur einige wenige Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es sinnvoll beim Hersteller zu fragen, wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.


    Zulassung in den USA
    Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Verschiffung fahren möchte, muss es zulassen und braucht dazu einen "title" und eine "registration card". Die Kosten für die Anmeldung schwanken je nach Bundesstaat zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, zuständig ist das örtlliche "Department of Motor Vehicles". Die Kennzeichen müssen extra bezahlt werden.
    Bitte beachten Sie, dass die dafür notwendige Kfz-Kurzzeitversicherung nur in den USA abgeschlossen werden kann. In der Regel ist der Händler bei der Anmeldung und den damit verbundenen Formalitäten behilflich.


    Title / Certificate of Origin
    Jedes Fahrzeug, das gebraucht in den USA verkauft wird, hat ein "Certificate of Title", kurz title genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis nicht verlocken, ein Fahrzeug ohne title, den Sie selbst einsehen können, zu kaufen!


    Der title enthält folgende Eintragungen:


    - Fahrgestellnummer
    - amtliches Kennzeichen
    - das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den aktuellen Eigentümer
    - das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.
    - auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.


    Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein Manufacturer´s Statement of Origin oder ein Certificate of Origin, das in seiner Bedeutung dem title entspricht.


    Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu verschiffen; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.


    Registration Card
    Die "Registration Card" entspricht in etwa unserem Zulassungsschein und muss immer mitgeführt werden. Sie dient in einigen Bundesstaaten auch als Steuer- und Versicherungsnachweis.


    Plates / Tags
    In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer.


    Falls kein Kennzeichen am Fahrzeug ist und Sie es auf eigener Achse zum Hafen fahren wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein "ONE DAY PERMIT", eine Art Überführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen bringen lassen. In diesem Fall ist natürlich weder ein Kennzeichen, noch eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.


    Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, ist eine Verlustanzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam.


    Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu transportieren.


    Transport
    Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle grossen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann.


    Einchecken im Hafen
    Entweder gehen Sie zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein , den sog. "PIER DELIVERY REPORT", mit dem Sie ihr Fahrzeug selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.


    oder


    Sie übergeben das Fahrzeug einem Spediteur, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen lässt.


    Die US-Zollbehörden verlangen, dass 3 Tage vor dem Verladetermin der Original US Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original Certificate of Origin (für Neufahrzeuge) mit je 2 notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland ausserordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.


    Transportversicherung
    Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportversicherung mit einer "ALL RISK" - Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt. Die Transportversicherung ist in der Regel beim Spediteur erhältlich.


    Überfahrt
    Von allen US-Häfen an der Ostküste laufen täglich Schiffe Richtung Europa aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste - Baltimore und New York - dauert der Transport ca. 10 Tage, von der Westküste - San Francisco oder Los Angeles ca. 20 Tage.


    Ankunft in Deutschland
    Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:


    Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde/ Strassenverkehrsamt erhalten.


    Wenn das Fahrzeug eine noch gültige amerikanische Zulassung und Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen angeboten wird - abgeschlossen wurde. Die Grenzversicherung ist in jeder ADAC-Geschäftsstelle erhältlich.


    Hafengebühren oder Lagerkosten gehen immer gesondert zu Ihren Lasten!


    Verzollung
    Am einfachsten ist es, eine Spedition mit der Abwicklung der Zollformalitäten zu beauftragen. Wer sich den Vorgang selbst zutraut und die Mühe nicht scheut, sollte zunächst im voraus im Internet unter www.zoll.de ,"Zoll interaktiv", die sog. Internetzollanmeldung aufrufen und, wie dort genau beschrieben, online eine "Auftragsnummer" beantragen. Danach kann das Formular augedruckt und mit den übrigen erforderlichen Papieren beim zuständigen Hafenzollamt vorgelegt werden. Das richtige Ausfüllen des Formulares ist für Laien schwierig, die Zollämter sind oft nur widerwillig dabei behilflich.


    Der Zoll beträgt EU-einheitlich
    - 10 Prozent für Personenkraftwagen,
    - 8 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum bis 250 ccm und
    - 6 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 250 ccm.


    Hinzu kommen in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.


    Beispiel: Kaufpreis laut Kaufvertrag: 15.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in .


    US-Kaufpreis in : 13.805
    Fracht bis dt. Hafen etwa: 767
    Gesamt: 14.572


    davon 10% Zoll 1.457
    Geamt: 16.029


    davon 19 % Einfuhrumsatzsteuer: 3.045
    Gesamtpreis für das Fahrzeug: 19.074


    Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer gut 1/3 des Nettopreises .


    Für Oldtimer, die vor 1950 gebaut wurden, wird ein verminderter Einfuhrabgabensatz von nur 7 % berechnet. Auch für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt, aber nach 1950 gebaut wurden historisch wertvoll ("sammlungswürdig") sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von 7 % anwenden, was aber erfahrungsgemäß eher selten geschieht.


    Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.


    Teil II siehe unten

  • Zulassung
    Die bisher erforderliche "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung", wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.


    TÜV
    Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle (TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für ca 60 bis 100 erhältlich.


    Datenblatt
    Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.


    Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den
    TÜV Augsburg, InternationaleGutachten
    Tel. 0821 / 5904 161 - Fax 0821 / 5904 159


    Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den
    TÜV Augsburg, InternationaleGutachten
    Tel. 0821 / 5904 161 - Fax 0821 / 5904 159


    und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von 88 , wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.


    Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.


    Abgasgutachten
    Die deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für 140 angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.


    Zulassungsbehörde
    Um die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:


    - Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
    - Title oder Certificate of Origin
    - Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die per Autotransporter zum amerikanischen Hafen gebracht wurden).
    - evtl. Datenblatt des Herstellers
    - Originalkaufrechnung
    - TÜV-Gutachten
    - Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
    - Pass oder Personalausweis


    Kanada
    Die für US-Fahrzeuge beschriebenen Einfuhrbestimmungen, die Zollabfertigung und die Zulassungsformalitäten gelten genauso auch für Fahrzeuge, die aus Kanada importiert werden.


    Der "title" heißt in Kanada Certificate of Ownership. Wichtig ist, dass auf dessen letzter Seite die Eigentumsübertragung eingetragen und unterschrieben ist.
    Der Hafen von Halifax ist bei Fahrzeugspediteuren beliebt, weil die Verschiffungsformalitäten dort unbürokratischer und schneller als in US-Häfen zu erledigen sind.


    Quelle: www.adac.de