Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Nebelscheinwerfer(-Paar) als Scheinwerfer nutzen?

  • Hallo zusammen! :hi:


    Das Greenhorn stellt mal wieder eine, bestimmt schon diskutierte, Frage:


    Was muss ein Scheinwerfer(-Paar) "können", um als dieser genutzt werden zu dürfen?


    Habe heute ein Paar Hella Nebelscheinwerfer von Mercedes SL / Porsche auf dem Teilemarkt ergattert. :D Die sollen als Scheinwerfer (- H4-Sockel ist selbstverständlich -) eingesetzt/umgebaut werden.




    Danke für eure Infos und 'nen schönen Sonntagabend!

  • Lies dir die Tüv Vorschriften durch.
    Ein Nebelscheinwerfer bleibt ein Nebelscheinwerfer und wird nie ein Hauptscheinwerfer.


    E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten


    E1 Deutschland
    E2 Frankreich
    E3 Italien
    E4 Niederlande
    E5 Schweden
    E6 Belgien
    E7 Ungarn
    E8 Tschechien
    E9 Spanien
    E10 ehemaliges Jugoslavien
    E11 Grossbritannien
    E12 Österreich
    E13 Luxemburg
    E14 Schweiz


    Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...


    Scheinwerfer
    Ausführung


    A - Begrenzungslicht
    B - Nebellicht
    C - Abblendlicht
    R - Fernlicht
    CR - Fern- und Abblendlicht
    C/R - Fern- oder Abblendlicht
    HC - Halogen Abblendlicht
    HR - Halogen Fernlicht
    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
    DC - Xenon Abblendlicht
    DR - Xenon Fernlicht
    DC/R - Bi-Xenon
    / - nicht zusammen einzuschalten


    Heckleuchten
    Ausführung


    A - Begrenzungsleuchte
    AR - Rückfahrscheinwerfer
    F - Nebelschlussleuchte
    IA - Rückstrahler
    R - Schlussleuchte
    S1 - Bremsleuchte
    2a - hintere Blinkleuchte

  • Zitat

    Ein Nebelscheinwerfer bleibt ein Nebelscheinwerfer und wird nie ein Hauptscheinwerfer.

    So is das. Es reicht ein H4 Sockel auch nicht aus da Spiegel und Glas dafür gar nicht ausgelegt sind. Aber hat sich prinzipiell durch die Vorschriften welche Kennung das Ding haben muss eh erledigt. Dazu kommt auch noch die evtl. Hitzeentwicklung einer H4 Birne die berücksichtigt werden müsste. Die ist schliesslich immens höher als die Birne die da normalerweise drin ist.


    Legal wird das also wohl nix.

  • Ein Nebelscheinwerfer bleibt ein Nebelscheinwerfer und wird nie ein Hauptscheinwerfer.
    So is das. Es reicht ein H4 Sockel auch nicht aus da Spiegel und Glas dafür gar nicht ausgelegt sind. Aber hat sich prinzipiell durch die Vorschriften welche Kennung das Ding haben muss eh erledigt. Dazu kommt auch noch die evtl. Hitzeentwicklung einer H4 Birne die berücksichtigt werden müsste. Die ist schliesslich immens höher als die Birne die da normalerweise drin ist.


    Legal wird das also wohl nix.

    wenn auf dem glas keine H4-kennzeichnung drauf ist, wirst du das nicht durch den tüv bekommen

    So ist Es, die Dinger haben durch die Scheibe vorn kein richtiges Leuchtbild, sollte eigentlich einleuchtend sein.

    Okay, dass die Dinger nicht einfach rangespaxt werden können war mir schon klar. Aber ich bin ja nicht der Einzige, der sich solche (ähnliche) Scheinwerfer an die Karre bauen will... :doofy:
    Ein paar Nummern stehen ja auch auf den Gläsern... :D






    Gibt es denn keinerlei Möglichkeiten an den Scheinwerfern was zu verändern/korrigieren, dass es wenigstens halbwegs vertretbar/mit einen Kopfschütteln geduldet wird? :pleasantry:

  • schon mal gut, dass du nicht aufgibst und die dinger anbauen willst :thumbup:
    mit schummeln ginge das schon, sofern du ein, passendes glas findest mit H4 kennung drauf.
    das ist bei kleinen runden rückstrahlern einfacher, hab ich
    schon paar durch, aber bei deinen rechteckigen?
    mach dich mal schlau, vielleicht findest du fast passende gläser und innenleben

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()

  • Mit tricksen also? Hmm.....


    Man könnte Buchstaben und Zahlen auflasern... Obs auch bei Glas geht? Hier könnte man ätzen. Aber wird nie so aussehen wie Originalbeschriftung, da diese ja meist erhaben ausgeführt sind. Und vor allem: Dass es ein Ing. nicht rafft wird schwierig. Aber es gibt ja nix was es nich gibt.

  • Ne H4 Kennung brauchts nicht , wozu ne H4 Birne ? Wenn 2 davon dran kommen ist einer Abblendlicht und einer Fernlicht , da is ne 2 Fadenbirne überflüssig,
    Hab im Auto auch Scheinwerfer wo Fernlicht und Abblendlict getrennt ist , Nebelscheinwerfer sind auch dran , sind 3 mal identische Birnen , H1 mein ich.

  • Zitat

    Ne H4 Kennung brauchts nicht , wozu ne H4 Birne ? Wenn 2 davon dran kommen ist einer Abblendlicht und einer Fernlicht , da is ne 2 Fadenbirne überflüssig,

    Er will sie ja als Fahrlicht verwenden. Dann müsste er sie als Nebel+Fern eintragen bzw. einfach anbauen. Und was macht er mit dem - offiziellen - Fahrlicht?

  • Nicht wenn er die als Abblendlicht und Fernlicht eingetragen bekommt , ist in Prinzip nur davon abhängig wie die eingestellt werden und was der TÜV davon hält , aber unmöglich wäre das nicht.

  • An was für ne Kiste sollen die Dinger den ran? Älteres oder neueres baujahr?
    Bei neuem Baujahr muss der Scheinwerfer E-geprüft sein und einer davon C - Abblendlicht und der andere R - Fernlicht geprüft, oder beide C/R.


    Wenn die Kiste älteren Baujahres ist, dann müssen eben die analogen alten bezeichnungen für Fern und Abblendlicht drauf sein.


    Ob das H4, H7, Bilux oder sonstwas ist interessiert den TüV nicht.

  • An was für ne Kiste sollen die Dinger den ran? Älteres oder neueres baujahr?
    Bei neuem Baujahr muss der Scheinwerfer E-geprüft sein und einer davon C - Abblendlicht und der andere R - Fernlicht geprüft, oder beide C/R.


    Wenn die Kiste älteren Baujahres ist, dann müssen eben die analogen alten bezeichnungen für Fern und Abblendlicht drauf sein.


    Ob das H4, H7, Bilux oder sonstwas ist interessiert den TüV nicht.

    Soll an 'ne Yamaha XS400 (Bj. ~1980)... :)

    Nicht wenn er die als Abblendlicht und Fernlicht eingetragen bekommt , ist in Prinzip nur davon abhängig wie die eingestellt werden und was der TÜV davon hält , aber unmöglich wäre das nicht.

    Wortwörtlich "Licht am Ende des Tunnels"? :lol:

    Frag den Tüver. Wenns nicht als Fahrlicht geht, dann eben als Zusatzscheinwerfer?

    Werd' wohl mal den Herrn in Grau einen Besuch abstatten müssen. :hey:

  • hab mal meinen entspannten TüVonkel gefragt, zur Zeit wird sich da schwer einer finden der sowas einträgt, .............. manche Eintragungen werden willkürlich von einer übergeordneten Stelle kontrolliert und gegebenenfalls kommt ein Brief der Zulassungsstelle zum Vorfahren bei deren Hauptprüfer.


    ........ da dampft es ganz schön mittlerweile

  • JUPP ..... die ganzen Prüfer werden nach dem Zufallsprinzip,
    von einer Qualitätssicherung nach ISO noch mal geprüft (Intern), und deswegen dampft es gerade gewaltig .... 8)



    Und das mit dem Online, ist auch schon etwas länger, weil die schon vor Jahren angefangen haben ALLES zu scannen, und Daten zu sammeln :whistling:
    Als mein Fahrzeugbrief und Schein, mit den ganzen Eintragungen, mal FEHLERFREI geändert und sauber geschrieben wurde ( war eine REKLAMATION von meiner Seite und hat somit 0,00€ gekostet auf dem Verkehrsamt), wurde alles gescannt und archeviert :D